Stellungnahme
zum Entwurf der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der ein Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Erneuerbare Energie – Solarenergie erlassen wird.
Wir bedanken uns für den Entwurf und die Möglichkeit zur Stellungnahme und erlauben uns diesbezüglich nachstehende Punkte zu erläutern. Es ist zu begrüßen, dass der Anteil der Strom- und Wärmeversorgung aus
erneuerbaren Energieträgern bis 2030 und darüber hinaus deutlich gehoben werden soll. Die heimischen Landwirtinnen und Landwirte sind beim Ausbau von Ökostrom in den ländlichen Regionen ein wichtiger Teil der Lösung, sie erzeugen rund elfmal mehr Energie als sie selbst für die Energieversorgung im Sektor benötigen. Dieses Potential bei der Erzeugung von Ökostrom ist jedoch noch lange nicht ausgeschöpft.
Wir als Übernehmergeneration in der Land- und Forstwirtschaft werden alles tun, um einen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele der Steiermärkischen Landesregierung zu leisten und wir bekennen uns klar zu den von der Bundesregierung vorgegebenen Klima- und Energiezielen. Besonders begrüßen wir daher den Ausbau von Photovoltaikstrom in der Steiermark und speziell in der Landwirtschaft. Jedoch sprechen wir uns
weiterhin gegen die primäre Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf fruchtbaren Ackerböden in Gunstlagen aus, da es für den Photovoltaik-Ausbau ein großes Flächenpotential abseits von ertragreichen Böden gibt. Der Entwurf der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung enthält aus unserer Sicht viele gute Maßnahmen, die Prioritäten beim Ausbau der Anlagen sind unseres Erachtens nach aber falsch.
• Oberste Priorität sollte die Erschließung der verfügbaren Dachflächen bei Gewerbebetrieben, in der Industrie, bei landwirtschaftlichen Betrieben sowie im privaten Sektor haben. Alleine auf Dachflächen von landwirtschaftlichen Gebäuden könnten bis zu 600 Hektar genutzt werden. Die steirische Landwirtschaft kann damit weitere 0,7 TWh pro Jahr Strom erzeugen.
• In weiterer Folge sind für die Errichtung von größeren Photovoltaikanlagen vorbelastete Flächen, wie Schottergruben, Lagerplätze, Gewerbebrachen, Parkplätze oder ehemalige Verkehrsanlagen heranzuziehen. Darüber hinaus ist die Umsetzung von Photovoltaik-Mehrfachnutzungen bzw. Agri- Photovoltaikanlagen zur Vermeidung von Landnutzungskonflikten, dem weiteren Ausbau der Photovoltaik sowie für die gesellschaftliche Akzeptanz der Transformation unseres Energiesystems von besonderer Wichtigkeit.
• Als Agri-Photovoltaik gelten jene Anlagen, die neben der Photovoltaik-Stromerzeugung gleichzeitig auch eine ortsübliche, dem Standort entsprechende landwirtschaftliche Produktion sicherstellen. Bei
Hühnerweiden beispielsweise gibt es ein Potential von etwa 3.400 Hektar, womit rund 1,5 TWh Strom pro Jahr erzeugt werden könnten. Und auch bei Obstkulturen sprechen Experten von einem Flächenpotential von rund 10.000 Hektar Obstflächen und 7,7 TWh pro Jahr an Strom.
• Viel zu wenig Augenmerk wird aus unserer Sicht auf landwirtschaftlich genutzte, nebelfreie Hanglagen und Flächen mit geringer landwirtschaftlicher Bonität gelegt. Knapp 400 von den 825 geplanten Hektar
Photovoltaik-Anlagen werden laut Entwurf auf landwirtschaftlichen Vorrangflächen realisiert. Das sind vielfach Flächen, die für die Gewinnung von Lebensmitteln essentiell sind, da die Bonität der Böden hoch ist. Hier gilt
es, zuerst jene Böden heranzuziehen, die nicht in einem hohen Maße der Erzeugung von Lebensmitteln dienen.
• Zu bemängeln ist überdies, dass die Flächenpotentiale für den Photovoltaik-Ausbau in der Ober- und Hochsteiermark sowie in Teilen der Weststeiermark kaum bis gar nicht im Entwurf berücksichtigt sind. Es gilt den
Fokus auf einen rascheren Netzausbau und Energiegemeinschaften zu legen, ansonsten entstehen Regionen zweiter Klasse. Im Sinne der Ökosozialen Marktwirtschaft soll Energie aus der Region und dann auch für
die Region bereitgestellt werden.
• Kritisch sehen wir auch, dass eBOD zur alleinigen Beurteilung der landwirtschaftlichen Böden herangezogen wird. Hier stellt unserer Ansicht nach die Bodenklimazahl eine geeignete Alternative dar. Die Bodenklimazahl
spiegelt die natürlichen Ertragsbedingungen des Bodens unter Berücksichtigung der Bodenart, des Wasserhaushaltes, der Hangneigung etc. objektiv wieder. Die Bodenklimazahl wird in einer Wertzahlenspanne von
0 bis 100 ausgedrückt und bundesweit durch die von der Finanzverwaltung durchgeführte Bodenschätzung für landwirtschaftliche Flächen ermittelt. Allgemein kann ausgeführt werden, dass es sich in der Steiermark bei
Böden mit einer Bodenklimazahl zwischen 40 und 60 bereits um äußerst ertragreiche und damit für die Landwirtschaft unverzichtbare Böden handelt.
• Die Steiermark ist Erster, aber leider beim Bodenverbrauch. Mit 3,9 Hektar Bodenfläche pro Tag ist der Verbrauch somit deutlich höher als in anderen Bundesländern. Ziel muss es daher sein, den Bodenverbrauch zu verringern und ertragreiche Böden für die ohnehin schrumpfende landwirtschaftliche Nutzung zu erhalten. Auch soll sich die Vorgabe der Bundesregierung, 2,5 Hektar Bodenverbrauch pro Tag in Österreich, in den Zielen der Steiermärkischen Landesregierung widerspiegeln.
Energie aus der Region, Energie für die Region
Soll die Energiewende gelingen, müssen Regionen und die dort beheimateten Menschen besser eingebunden werden. Wir erhoffen uns, dass Grundbesitzer und lokale Akteure künftig früher informiert werden und begrüßen weitere Initiativen beim Netzausbau vor allem in den peripheren Regionen und dadurch eine dezentrale Energieversorgung. Wir Jungbauern werden auch weiterhin Lösungen für den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen in der Landwirtschaft und in ländlichen Regionen aufzeigen und an unserem gemeinsamen Ziel, dem Ausstieg aus den fossilen Energieträgern, arbeiten.
Mit der Bitte um Berücksichtigung unserer Anliegen und lieben Grüßen verbleibt der Obmann der Steirischen Jungbauern,
Ralf Wagner