Steirischen Jungbauern sehen darin Planungssicherheit für Investitionen und Versorgungssicherheit in der Zukunft.
Graz, 13. Mai 2025. Nach intensiven, aber konstruktiven Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung konnte heute eine Einigung im Parlament über die Neuregelung für die Haltung von Schweinen auf unstrukturierten Vollspaltenbuchten erzielt werden. Nachdem der Verfassungsgerichtshof die Verordnung zur Schweinehaltung, die 2022 von der ÖVP-Grünen-Regierung beschlossenen wurde, aufgehoben hatte, ist es nun gelungen, eine verfassungskonforme Lösung zu erzielen. „Mit diesem wichtigen Schritt erreichen wir in der Steiermark drei wichtige Ziele: Unsere 3.700 schweinehaltenden Betriebe erhalten Rechts- und Planungssicherheit, Österreich bleibt internationaler Vorreiter beim Tierwohl und die Versorgung mit regionalem Qualitäts-Schweinefleisch bleibt gesichert“, so der Obmann der Steirischen Jungbauern, Bernd Brodtrager. Wäre keine Einigung erzielt worden, hätte ab 1. Juni 2025 der Großteil der schweinehaltenden Betriebe in Österreich ihre Nutztiere nicht mehr rechtskonform halten können.
Investitionen in die Zukunft für junge Schweinehalter wieder planbar
Der neue Kompromiss sieht vor, dass die Haltung auf Vollspaltenböden mit 1. Juni 2034 ausläuft und ab 1. Juni 2029 Verbesserungen in bestehenden Ställen in Kraft treten – darunter mehr Platz pro Tier und verpflichtendes organisches Beschäftigungsmaterial. Damit wird die Tierhaltung nachhaltig verbessert und zugleich Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirtschaft geschaffen. Josef Kaiser, Vorstandsmitglied der Steirischen Jungbauern aus Wildon, zeigt sich trotz der neuen Anforderungen zufrieden: „Als Schweinhalter sind wir froh, dass nun gesicherte Rahmenbedingungen für zukünftige Investitionen und Weiterentwicklungen geschaffen wurden. Ein neuer Stall verursacht für unsere bäuerlichen Familienbetriebe oft Kosten in siebenstelliger Höhe – deshalb braucht es klare Regeln, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit.“
Österreichs Schweinebauern bereits bei Tierwohl auf Platz eins
Trotz gegenteiliger Behauptungen mancher Parteien und Organisationen zählt Österreich bei Tierschutzmaßnahmen in der Nutztierhaltung zu den internationalen Vorreitern. Der internationale ‚Animal Protection Index‘ weist Österreich – gemeinsam mit Schweden und der Schweiz – weltweit als eines der Länder mit den höchsten Tierwohlstandards aus. Gründe sieht Kaiser unter anderem darin, dass die österreichischen Familienbetriebe sehr kleinstrukturiert und keine „Tierindustrien“ sind, wie oft von Tierschutzorganisationen behauptet wird. „Wir haben eine flächengebundene Tierhaltung in Österreich. Das bedeutet, dass wir nur so viele Tiere halten, wie wir mit unseren eigenen Flächen für die Futtererzeugung versorgen können. So arbeiten wir nachhaltig und decken über 80 Prozent des Futterbedarfs aus eigenem Anbau. Das stärkt die Versorgungssicherheit und unterstützt hohe Tierschutzstandards“, erklärt Kaiser.
ÖVP-Bauernbund ohne Zick-Zack Kurs
Interessantes Detail: Während sich die ÖVP gemeinsam mit Vertretern des Bauernbundes sowohl 2022 als auch heute für neue Übergangsfristen und eine Neuregelung in der Schweinehaltung ausgesprochen hat, stimmten FPÖ, SPÖ und NEOS damals dagegen – und unterstützten den heutigen Gesetzesbeschluss. Die Grünen wiederum gaben 2022 noch ihre Zustimmung, lehnten den Beschluss heute jedoch ab.
Brodtrager dazu: „Die heute beschlossene Lösung ist – bis auf die verkürzten Übergangsfristen – mit dem Tierschutzpaket von 2022 vergleichbar. Und trotzdem schlagen andere Parteien und vermeintliche Bauernvertreter einen Zick-Zack-Kurs ein. Ich bin froh, dass unsere Bauernbund-Vertreter in Wien auf Geradlinigkeit und praxistaugliche Lösungen setzen. Denn letzten Endes geht es um die Sache selbst – und um eine Berufsgruppe, die wir drei Mal täglich brauchen. Dabei sollte eigentlich Einigkeit herrschen.“